Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 12 A 3483/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlangung der Rechtsfähigkeit durch eine staatliche Konzession
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Vereinsrecht - e.V. bleibt für wirtschaftliche Vereine die Ausnahme
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- VG Minden - 11 K 246/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 12 A 3483/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74
Löschung eines Vereins im Vereinsregister
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 12 A 3483/07
Dieser sieht, wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1979 - I C 8.74 -, BVerwGE 58, 26 ff., zutreffend ausgeführt hat, die Erlangung der Rechtsfähigkeit von wirtschaftlichen Vereinen durch staatliche Verleihung dann vor, wenn es ansonsten an besonderen reichsgesetzlichen - jetzt: bundesgesetzlichen - Vorschriften zur Erlangung der Rechtsfähigkeit fehlt.Die Formulierung in § 22 Satz 1 BGB, "Ein Verein (Hervorhebung durch den Senat) ... erlangt ... Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung", steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil damit in dem Fall, in dem der Vorbehalt ("in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften") nicht eingreift, also andere bundesrechtlich besonders geregelte Organisationsformen zur Erlangung der Rechtsfähigkeit nicht zur Verfügung stehen oder unzumutbar sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1979 - I C 8.74 -, a.a.O., einer Personenvereinigung die Möglichkeit eröffnet werden soll, gleichwohl aufgrund staatlicher Verleihung als (wirtschaftlicher) Verein eine selbständige Rechtsfähigkeit zu erlangen und als rechtsfähiger (wirtschaftlicher) Verein im Rechtsverkehr aufzutreten.
Aufgrund der damit bereits normativ verankerten, zudem rechtssystematisch und kompetenzrechtlich begründeten und im Übrigen auch von der ganz herrschenden Meinung vertretenen Subsidiarität der Erlangung der Rechtsfähigkeit durch eine staatliche Konzession nach § 22 Satz 1 BGB, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1979 - I C 8.74 -, a.a.O., die den rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein gerade nicht als Grundform der Kapitalgesellschaften, sondern als deren Ausnahme erscheinen lässt, ist es ohne weiteres nachvollziehbar, dass staatliche Konzessionen zur Begründung der Rechtsfähigkeit von wirtschaftlichen Vereinen in der Rechtspraxis kaum erfolgen.